Auszug aus der Satzung

Aus Gründen der Vereinfachung wird hier nur ein kleiner Auszug aus der Satzung des DRK Ortsverein St. Georgen e.V. auf der Website dargestellt.

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der Ortsverein ist Mitgliedsverband des Kreisverbandes. Der Ortsverein ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsvereins St. Georgen.

(4) Als Mitglied des Kreisverbandes nimmt der Ortsverein die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

Aufgaben

(1) Der Ortsverein stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses folgende Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen
  • Suchdienst und Familienzusammenführung
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
  • Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im sozialen Netzwerk
  • Erschließung zeitgemäßer Aufgabenfelder

(2) ...

(3) Der Ortsverein nimmt weiterhin folgende Schwerpunktaufgaben wahr:

  1. Unterstützung beim Schutz der Zivilbevölkerung
  2. Mitwirkung im Sanitätsdienst
  3. Mitwirkung in der Wohlfahrtspflege/Sozialarbeit insbesondere beim Pflege-/Betreuungsdienst und in der Altenhilfe
  4. Unterstützung des Blutspendedienstes
  5. Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
  6. Arbeit im Jugendrotkreuz

(4) Die Aufgaben sind den jeweils aktuellen Not- und Bedarfslagen anzupassen.

(5) Bei der Aufgabenwahrnehmung hat der Ortsverein die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverbands gemäß § 5 der Bundessatzung zu beachten.

(6) Die Übertragung von satzungsgemäßen Aufgaben auf andere Rechtsträger bedarf der vorherigen Zustimmung des Kreis- und Landesverbandes.

Komplette Satzung zum Download

Satzung